| Anwaltsgebühren |
| Donnerstag, 31 Januar 2008 | |
|
Wenn nötig, erkundigen Sie sich vorab nach dem Honorar, dass durch Beratung (1), aussergerichtiche (2) oder gerichtliche (3) Tätigkeit des Anwaltes entsteht. 1) Erstberatunggebühren müssen gesondert vereinbart werden. Sie sind maßvoll und sollten Sie von einer Kontaktaufnahme nicht abschrecken. 2) Honorar für außergerichtliche Tätigkeiten richtet sich vorrangig nach dem Wert. Beispiel: Ihr kaputtes Auto kostete 6.000 Euro, die Sie zurück wollen. Sie einigen sich stattdessen auf Austausch gegen ein einwandfreies: Kosten ca. 1.100 Euro. 3) Ihr Auto kommt zu Gericht. Es entstehen Verfahrens- und Terminsgebühr sowie uU Einigungsgebühr. Kosten ca. 1.500 Euro. Wer trägt die Kosten? Der Verlierer! Ausnahme: Arbeitsrecht. Da trägt in der ersten Instanz jeder, auch der Gewinner, seine eigenen Kosten Wenn Sie Genaueres wissen wollen, klicken Sie bitte HIER oder rufen Sie an: 030 88 55 44 44. |

Anwaltshonorar